Chorin | B:Wald
Unklare Rauchentwicklung im Wald

Lfd. Nr.: 2018/0062
Datum: 14. Juni 2018
Alarmzeit: 10:28 Uhr
Stichwort: B:Wald
Einsatzort: Chorin, Klostersteig
Fahrzeuge:

Weitere Kräfte:


Einsatzbericht:

Die Überwachung der Wälder in unserer Region durch Waldbrandüberwachungstürme verhindert jährlich die Entstehung von Großbränden in den Wäldern. Das kameragestützte System erkennt in Echtzeit ob ein Brand vorliegt oder ob es sich nur um eine “Staubwolke” handelt. So meldete am Donnerstag gegen halb 11 einer der Überwachungstürme eine unklare Rauchentwicklung in einem Waldgebiet in der Nähe des Bahnhofes Chorin. Umgehend wurden Feuerwehr und Rettungsdienst in Marsch gesetzt.

Nach der Ankunft konnte die Brandstelle nicht sofort ermittelt werden. Nach einer genaueren Kontrolle des Gebietes konnte ein Lagerfeuer auf einem Grundstück im Wald für die Rauchentwicklung ausgemacht werden. Alle Einsatzkräfte konnten somit den Heimweg antreten.


Kann ich bei Waldbrandgefahr auf meinem Grundstück in Waldnähe Feuer im Freien anzünden oder grillen?

Das Waldgesetz verbietet Feuer in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand. Das Waldgesetz sieht für einen begrenzten Personenkreis Ausnahmen vor. So müssen z. B. Nutzungsberechtigte auf ihren Grundstücken nur einen Abstand von 30 Metern zum Waldrand einhalten, wenn sie ausreichend vorbeugende Brandschutzmaßnahmen ergreifen. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 gelten diese Ausnahmeregelungen aber nicht mehr (§ 23 (1) LWaldG).

{Quelle: https://mlul.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.392059.de }