#Warntag2020 kommt!

Auf Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz wird der bundesweite Warntag ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen und damit deren Selbstschutzfertigkeiten zu stärken. Die Wichtigkeit und Aktualität des Themas Warnung zeigt sich auch durch die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in diesem Jahr.

Zur Warnung und Information der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen die verfügbaren Kommunikationskanäle. So werden beispielsweise über das vom BBK betriebene Modulare Warnsystem und die Warn-App NINA Warnungen und Informationen der zuständigen Behörden, wie der Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder, bereitgestellt. Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertretern gemeinsam vor.

Zuständig sind auf Bundesebene das BBK, auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite zum bundesweiten Warntag: https://warnung-der-bevoelkerung.de/

Pressemitteilung des
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe



Sirenensignale

Der Arbeitskreis Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz hat in seiner Sitzung vom 13./14.03.2019 empfohlen, in Deutschland einheitlich nachfolgende Sirenensignale zu verwenden:

Warnung

Einminütiger auf- und abschwellender Heulton

Sirenensignal Warnung

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Entwarnung

Einminütiger durchgängiger Dauerton

Sirenensignal Entwarnung